Bauwerksbuch

Zitat Homepage ZT Kammer WienNÖBgl

»Ziel ist es, Eigentümer:innen von Gebäuden bei der gesetzlich verankerten Erhaltungspflicht zu unterstützen, also sicherzustellen, dass Bauwerke in einem baurechtskonformen und sicheren Zustand erhalten bleiben.«

Unabhängig von der Pflicht (Wien Novelle der BO 2014) ist das Bauwerksbuch ein sinnvolles Werkzeug zur Erhaltung von Gebäuden.

ICH ERSTELLE ES FÜR SIE.