FG 81.37 Honorare für Architekten, Ziviltechniker, Baumeister

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Baugutachten im Fachgebiet 81.37 Honorare für Architekten, Ziviltechniker, Baumeister gehören zum Fachgebiet 81 – Dienstleistungen – Gewerbe, Freie Berufe. Es werden Fragen der Honorierung von Planungsleistungen behandelt. Wir können für Sie derartige Gutachten erstellen. Bei komplexen Fällen kann dies die Zusammenarbeit mit Experten verschiedener Fachgebiete erfordern. Durch unsere tägliche Praxis im selbstständigen Architekturbüro haben wir Erfahrung in der Beauftragung, Koordination und Einbindung von Spezialexpertise. |





